Saudiarabien – Ramadan – MERS-CoV-Infektion (Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus)
Mit Beginn des Fastenmonats Ramadan am 06. Mai beginnt für zahlreiche Muslime weltweit die „kleine Pilgerreise“ nach Mekka (Umrah). Seit April 2012 tritt in Ländern der Arabischen Halbinsel, so auch in Saudiarabien, das MERS-Co-Virus (Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus) auf, das vereinzelt zu schweren Atemwegserkrankungen führen kann.
Seit 01. Januar 2019 wurden in Saudiarabien 133 Erkrankungsfälle nachgewiesen, von denen 28 Erkrankungen tödlich verliefen. Personen mit einer chronischen Grunderkrankung wie Diabetes mellitus, COPD, verminderter Immunabwehr, etc. haben ein höheres Risiko für schwere Verläufe. Das Gesundheitsministerium der Schweiz empfiehlt angesichts der MERS-CoV Infektionsgefahr in Saudi-Arabien diesen Personen sowie Senioren über 65 Jahre, Schwangeren und Kindern, die Pilgerreise zu verschieben.
Das Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus (MERS-CoV) trat erstmals im Sommer 2012 auf der arabischen Halbinsel auf, vor allem in Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar und Oman. Die Übertragung erfolgt wahrscheinlich in erster Linie durch Kontakt mit Dromedaren/Kamelen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich, erfordert aber einen engen Kontakt zu Erkrankten.
Krankheitsbild: Die Zeit zwischen Infektion und Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) beträgt 3-14 Tage. Es kommt zu einer grippeähnlichen Symptomatik, die in eine Lungenentzündung übergehen und zu einem akuten Atemnotsyndrom führen kann. Die Sterblichkeit liegt bei ca. 35%. Eine ursächliche Behandlung gibt es nicht.
Reisende auf die arabische Halbinsel sollten die üblichen Regeln der Alltagshygiene besonders beachten, regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife waschen und desinfizieren und von erkrankten Menschen, die husten oder niesen, soweit möglich Abstand halten, ggf. in Massenansammlungen eine Atemschutzmaske tragen. Meiden Sie den Kontakt zu Dromedaren, ebenso den Besuch von Farmen und Märkten, auf denen sich die Tiere aufhalten. Nehmen Sie keine rohen oder unvollständig erhitzten Kamelprodukte zu sich. Bei Erkrankung der Atemwege sollten Sie einen Arzt aufsuchen.
Stand: 25. April 2019
Quellen: PromedMail 19.04.2019, Schweizerisches Expertenkomitee 16.04.2019, WHO MERSCoV 11. March 2019