Poliomyelitis-Impfung (Kinderlähmung)
Neue Vorschriften im Internationalen Reiseverkehr
Nach Angaben der WHO nehmen die Erkrankungsfälle an Wildpoliovirus Typ 1 (WPV1) sowie an VAPP (vaccine assoziierter paralytischer Poliomyelitis) weltweit zu. Durch das Polio-Eradikationsprogramm der WHO seit 1988 und der Polio-Impfung, die bereits im frühen Kindesalter begonnen wird, konnten die Erkrankungsfälle an Polio weltweit drastisch reduziert und zwei der drei Wildpolioviren ausgerottet werden. Da nun die Erkrankungsfälle an Wildpoliovirus Typ 1 (WPV1) sowie an VAPP (vaccine assoziierter paralytischer Poliomyelitis) zunehmen, nimmt auch das Risiko der Einschleppung in derzeit poliofreie Nachbarländer zu. Dazu gehören auch zahlreiche beliebte Reiseländer, die auch von den nachfolgend beschriebenen Empfehlungen oder der Ausreisevorschrift betroffen sind.
Die WHO hat die Risikoländer in unterschiedliche Kategorien je nach Risiko eingeteilt. Für Staaten, von denen ein potentielles Risiko für eine internationale Ausbreitung ausgeht (Kategorie 1), hat die WHO eine Ausreisevorschrift festgesetzt:
Personen, die länger als 4 Wochen in diesen Ländern unterwegs sind, müssen bei Ausreise eine Polioimpfung nachweisen, die nicht älter als 12 Monate sein darf.
Für Staaten mit einem potentiellen Risiko für eine internationale Ausbreitung (Kategorie 2) empfiehlt die WHO eine Polioimpfung bzw. eine Auffrischungsimpfung alle 10 Jahre und bei Aufenthalt über 4 Wochen eine Polioimpfung, die bei Ausreise nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Für Staaten, die anfällig für ein Wiederauftreten der Poliomyelitis sind (Kategorie 3), empfiehlt die WHO eine Auffrischimpfung alle 10 Jahre.
Lassen Sie sich daher zur Frage, ob Ihr Reiseland in eine dieser Kategorien fällt, vor Ihrer Reise reisemedizinisch beraten, wenn Ihre Polioimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt und/oder wenn Sie länger als 4 Wochen unterwegs sind.
Stand: 20. November 2019
Quellen: WHO 11/2019, Auswärtiges Amt 11/2019