Masern: Neue Einreisebestimmungen in den Pazifik-Staaten Salomon-Inseln, Marshall-Inseln, Amerikanisch-Samoa und Tokelau
Seit 2019 erleben die pazifischen Inselstaaten einen großen Masernausbruch. Mitte Dezember zählten Tonga 564 Fälle, Fidschi 25 Fälle, Amerikanisch-Samoa 10 Fälle und Samoa 5655 Fälle, von denen 81 einen tödlichen Verlauf nahmen. Nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit BAG der Schweiz haben die Salomon-Inseln, die Marshall-Inseln, Tokelau sowie Amerikanisch-Samoa folgende Einreisebestimmungen festgesetzt:
Für die Salomon-Inseln gilt:
- Alle Personen, die einreisen, müssen eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
- Seit dem 28. Dezember 2019 müssen Reisende aus Australien, Neuseeland, Amerikanisch-Samoa, Samoa, Fidschi (Fidji), Tonga oder aus den Philippinen sowie ab dem 20. Januar 2020 auch aus Kiribati und Papua Neu Guinea einen Impfnachweis gegen Masern (Impfung spätestens 15 Tage vor Einreise) oder eine Immunität vorweisen.
- Für Transit-Reisende durch die oben genannten Länder mit alleinigem Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens gilt die Vorschrift nicht.
- Für Säuglinge unter 6 Monaten, Schwangere und für Personen mit Kontraindikationen gegen die Masernimpfung und entsprechender Dokumentation gilt die Impfvorschrift ebenfalls nicht.
Für die Marshall-Inseln gilt:
- Reisende, die 1957 oder später geboren wurden, müssen eine Masern-Impfung vorweisen, die spätestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist.
Für Amerikanisch-Samoa gilt:
- Alle Reisende, die nicht US-Bürger sind oder Reisende, die 1957 oder später geboren wurden, müssen eine Masern-Impfung vorweisen, die spätestens 14 Tage vor Einreise erfolgt ist.
Für Tokelau gilt:
- Reisende müssen bei Einreise einen Impfnachweis über eine Impfung im Kindesalter oder eine dokumentierte Auffrischimpfung unabhängig vom Alter nachweisen oder eine ärztliche Dokumentation, dass sie Masern gehabt haben.
Bitte beachten Sie:
Für die aktuell gültigen Vorschriften im Rahmen von Einreisebestimmungen können wir keine Garantie übernehmen. Sie können sich jederzeit auch kurzfristig ändern. Sollten Sie den entsprechenden Nachweis nicht vorlegen können, kann Ihnen die Einreise verweigert werden.
Bitte informieren Sie sich daher unmittelbar vor Ihrer Reise in die oben genannten Länder über die aktuellen Vorschriften.
Stand: 16. Januar 2020
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG) der Schweiz, 10.01.2020